Haftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese darf in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen oder bewegt werden. Sie ist für alle Schäden am gegnerischen Fahrzeug verantwortlich, die durch das Fahren selbst entstehen. Die Mindestdecksumme ist gesetzlich geregelt und beträgt für Personenschäden 7,5 Millionen, für Sachschäden 1 Million und für Vermögensschäden 50.000 Euro. Meist bieten die Versicherer Pauschaldeckungssummen von 50 – 100 Millionen Euro an.
Voll- und Teilkaskoversicherung:Jeder sollte sich über Kfz Versicherungsarten informieren, da es gerade bei der Entscheidung zwischen Voll- und Teilkasko verschiedene Vor- und Nachteile gibt. Die Voll- bzw. Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Sie übernimmt dabei alle Schäden, für die niemand verantwortlich gemacht werden kann, beispielsweise Glasbruch, Brand, Sturm, Diebstahl, Wildunfall, Steinschlag und Hagelschlag. Der Unterschied zwischen Voll- und Teilkasko ist jedoch, dass bei der Teilkasko ein festgesetzter Eigenanteil bei jedem Schaden zu zahlen ist. Dieser Anteil entfällt bei der Vollkasko. Zusätzlich übernimmt die Vollkasko auch Schäden, die mutwillig von anderen Personen verursacht wurden, aber auch Schäden, die man selbst verursacht hat. Dafür sind die Beiträge in der Vollkasko höher. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von Wohnort, Fahrzeugtyp, Fahrpraxis und der jährlichen Kilometerleistung. Zusätzlich gibt es einen Schadensfreiheitsrabatt, der steigt, je länger man unfallfrei fährt. Dieser gilt aber nur für die Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkasko gibt es diesen Rabatt nicht.
Zusatzversicherung:Es gibt die Möglichkeit eines Autoschutzbriefes. Dieser greift bei einem Unfall, einer Panne oder der Erkrankung des Versicherungsnehmers im Ausland. Der Autoschutzbrief trägt Rechnung über das liegengebliebene Fahrzeug oder wenn es nach einem Unfall von der Straße geräumt werden muss. Er trägt die Kosten für die Autorückführung nach Deutschland, einen Mietwagen oder wenn mit der Bahn zurückgefahren werden muss. Notfalls werden auch Übernachtungen bis zu drei Tagen übernommen.
Allerdings sollte man sich nicht nur über die verschiedenen Kfz Versicherungsarten informieren, sondern auch über die unterschiedlichen Beiträge der verschiedenen Versicherer.