In der Rentenversicherung unterscheidet man zwischen der gesetzlichen und der privaten Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung ist Pflicht für jeden Berufstätigen, der im Arbeitnehmerverhältnis steht. Aus ihr wird die gesetzliche Rente gezahlt. Neben einer Altersrente wird von dieser Versicherung eine eventuelle Erwerbsunfähigkeitsrente sowie im Todesfall des Versicherten eine Hinterbliebenenrente an dessen Angehörige gezahlt. Die Beitragshöhe liegt derzeit für jeden Arbeitnehmer bei 19,9 % des Bruttolohnes. Die Hälfte davon trägt der Arbeitgeber, so muss der Arbeitnehmer nur 9,95 % seines Bruttolohnes für die Versicherung aufbringen. Es gilt eine Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitnehmer, deren Bruttolohn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, zahlen nur noch 9,95 % der Beitragsbemessungsgrenze in die Versicherung ein. Da immer weniger Arbeitnehmer auf immer mehr Rentner kommen und die Lebenserwartung gestiegen ist, wurde der Beitragssatz inzwischen erhöht und das Rentenniveau abgesenkt. Es liegt jetzt ungefähr bei 60 % des Nettoeinkommens. Das Renteneintrittsalter liegt im Moment bei 65 Jahren und wird schrittweise auf 67 Jahre erhöht.
Da die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oft nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard im Alter beizubehalten, sollte man vorsorgen und eine private Rentenversicherung abschließen, um die Lücke zwischen der gesetzlichen Rente und dem Nettoeinkommen zu schließen. Die Riesterrente ist so eine private Versicherung. Sie wird staatlich gefördert und kann steuerlich geltend gemacht werden. Um die staatliche Förderung zu bekommen, muss der Versicherte einen Mindestbeitrag zahlen. Selbstständige können die Riesterrente nicht abschließen. Sie können sich mit der Rürup-Rente versichern, die sehr hohe steuerliche Vorteile bietet.
Wer eine private Rentenversicherung abschließen möchte, sollte sich an seinem bisherigen Nettoeinkommen orientieren und danach den Betrag wählen, den er später monatlich ausgezahlt bekommen möchte. Dieser Betrag setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen und dem Garantiezins zusammen. Bei zahlreichen modernen Versicherungen kommt eine Überschussbeteiligung hinzu, um die sich der als Rente ausgezahlte Betrag erhöht. Die Höhe der monatlichen Beiträge ist abhängig von der gewählten Höhe der Rente und dem Eintrittsalter. Neben der klassischen Rentenversicherung ist seit einiger Zeit die fondsgebundene Rentenversicherung auf dem Markt. Sie kann eine noch höhere Rendite als die klassische Form bieten, unterliegt jedoch einem höheren Risiko aufgrund von Kursschwankungen. Man kann beim Abschluss der Rentenversicherung wählen, ab welchem Alter man die Rente ausgezahlt bekommen möchte. Dies ist bereits mit 60 Jahren möglich.